Vergabelexikon
Eignung

Bei Vergabeverfahren müssen Auftraggeber auch die Eignung der Bieter prüfen. Diese Eignungsprüfung bezieht sich auf die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit, die Gesetztestreue, die Zuverlässigkeit und die technischen und wirtschaftlichen Mittel. Die Prüfung ist unternehmensbezogen und darf nicht mit der Prüfung des Angebots selbst vermischt werden. Grundlage hierfür sind die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise der Unternehmen. 



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