Vergabelexikon
EU-Schwellenwert

Bei Vergabeverfahren müssen die EU-Richtlinien angewendet werden, bei denen das Auftragsvolumen die von der EU festgelegten Schwellenwerten überschreiten. Diese Grenzen sind im Einzelnen:

  • Bauaufträge bei 5.382.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt diese Grenze bei 215.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich bei 431.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei 140.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Vergabe von Sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU liegt der Schwellenwert bei 750.000 EURO (zzgl. MwSt.)

Alle zwei Jahre werden diese Schwellenwerte von der EU angepasst, zuletzt 2022.

vgl. europäische Schwellenwerte
vgl. nationale Schwellenwerte

Schulungen/Termine

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