Vergabelexikon
Fehlende Erklärungen

Bieter haben die Möglichkeit fehlende Erklärungen bei einem Bauvergabeverfahren innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

Bei den Vergabeverfahren nach VgV und SektVO kann der Auftraggeber diese, in einer von ihm festgelegten Frist, nachfordern. Nach der VgV kann der Auftraggeber die Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen verlangen. Die Nachforderung von Preisen ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzungen hierfür: der Preis fehlt bei einer einzelnen unwesentlichen Position, durch die Außerachtlassung dieser Position wird der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt. Die Nachforderung von wertungsrelevanten leistungsbezogenen Unterlagen ist nach der VgV jedoch unzulässig.

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