Der Bekanntmachungstext dient der Aufforderung an Unternehmen zur Angebotsabgabe und muss Mindestangaben zum Auftragsgegenstand und dem Verfahren enthalten. Welche dies sind regelt je nach Vergabeverfahren die VOB/A, VOL/A und die VOF. Somit soll Unternehmern die Entscheidung, ob eine Teilnahme am Vergabeverfahren in Betracht kommt, erleichtert werden.