Vergabelexikon
Eigenerklärung

Bieter können nur einen Zuschlag erhalten, wenn Sie die erforderliche Eignung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit nachweisen können. Als Nachweis kommen auch Eigenerklärungen der Unternehmen in Frage. 

Bei europaweiten Vergabeverfahren müssen öffentliche Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung akzeptieren. Die EEE muss der Auftraggeber erstellen und allen Bietern mit den Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung stellen. Die Basis der EEE ist ein Standardformular (https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de) und muss vom Auftraggeber an seine spezifischen Verfahrensbedingungen angepasst werden.

vgl. Eignung

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.