Vergabelexikon
Chancengleichheit

Jeder Bieter soll nach den vergaberechtlichen Grundsätzen die gleiche Chance auf den Zuschlag haben. Alle Bieter müssen immer auf dem gleichen Stand der Informationen sein und kein Unternehmen darf zu irgendeiner Zeit überlegenes Wissen bzw. Wissen, welches Ihnen einen Vorteil schafft, gegenüber den anderen Wettbewerbern im Vergabeverfahren haben. 

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