Vergabelexikon
Bindefrist

Die Bindefrist ist der Zeitraum, in welchem ein Bieter an sein Angebot gebunden ist und dieses nicht ändern bzw. zurückziehen kann. In der Regel ist dieser Zeitraum von der Abgabe des Angebots bis zur Zuschlagserteilung.

Bei EU-weiten Bauvergaben beträgt die Bindefrist 60 Kalendertage (§10a EU Abs. 8 VOB/A). Bei Bauvergaben unterhalb der Schwellenwerte beträgt die Frist 30 Kalendertage (§10 Abs.4 Satz2 VOB/A).

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