Vergabelexikon
Mittelständische Interessen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fordert, dass Mittelständler bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden müssen. Große Aufträge sind daher in Teil- oder Fachlose aufzuteilen, damit auch kleinere Unternehmen an der Vergabe teilnehmen können. Eine weitere Möglichkeit sind Bietergemeinschaften bei großvolumigen Vergaben.


vgl. Losweise Vergabe

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