Vergabelexikon
Nachforderung

Bei Bauvergaben ist der öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet nach §16 VOB/A, bei unvollständigen Angeboten eine Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise einzufordern. Bei Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen steht dies nach §16 Abs.2 VOL/A und §56 Abs.2 VgV in seinem Ermessen.

Nachforderungen sind zur Aufklärung in Bezug auf das Angebot zulässig, sofern darin keine unzulässige Nachverhandlung zu sehen ist.

vgl. Nachverhandlungen

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