Seit Mitte Dezember ist im Saarland ein Gesetz in Kraft, das helfen soll, faire Löhne durchzusetzen. Gemäß dem „Faire-Löhne“-Gesetz müssen Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand ausführen, ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Schon bei der Angebotsabgabe werden sie verpflichtet entsprechende Angaben zu machen.
Das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium legt per Rechtsverordnung die Kernarbeitsbedingungen fest. Diese Verordnungen müssen die jeweiligen Branchentarifverträge widerspiegeln. So geht es – je nach Dauer des Auftrags – neben dem reinen Entgelt beispielsweise auch um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Tarifbindung oder Mindestlohn
Allerdings sind nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks nur 24 Prozent der Unternehmen in dem kleinen Bundesland tarifgebunden. Liegen keine tariflichen Vereinbarungen vor, müssen die Unternehmen sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten den jeweils geltenden Mindestlohn zu zahlen. Auch der Fall, dass zwei Tarifverträge konkurrieren, ist in dem „Faire-Löhne“-Gesetz geregelt. Ein beratender Ausschuss hilft bei der Entscheidungsfindung.
Weitere Kriterien der Auftragsvergabe widmen sich den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die öffentlichen Auftraggeber sollen dafür Sorge tragen, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung von ILO-Mindeststandards hergestellt wurden.
Quellen
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