Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA (DVA-HAA) beschloss weitere Änderungen des 1. Abschnitts der VOB/A, welche am 01. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Dies soll der Vereinheitlichung der kommenden Gesamtausgabe der VOB 2016 dienen und der neuen Vergaberechtsreform angepasst werden.
Folgende wesentliche Änderungen des 1. Abschnitts der VOB/A wurden beschlossen:
Der überarbeitete Abschnitt 1 der VOB/A soll jedoch erst angewendet werden, wenn die Gesamtausgabe der VOB Inkraft tritt. Diese soll vermutlich im Herbst 2016 erscheinen.
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