Höhere Wertgrenzen gelten weiter

03.02.2022
Von: dpa
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In Bayern, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben die Regierungen die Erhöhung der Wertgrenzen verlängert. Das trägt zu vereinfachten Vergabeverfahren bei und erleichtert damit eine schnelle Auftragsvergabe in der Corona-Pandemie. 

Bayern

Die bayerische Staatsregierung hat die befristete Anhebung der Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich ein weiteres Mal verlängert. Bis zum 31. März gelten sie jetzt. Auch das Innenministerium zog für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich nach.

Damit dürfen beispielsweise in der Corona-Krise begründete Beschaffungen, besonders medizinische Bedarfsgegenstände, bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro netto per Direktauftrag vergeben werden. Das Auftragsberatungszentrum Bayern hat die aktuellen Wertgrenzen zusammengestellt.

Saarland

Im Saarland wurden die pandemiebedingten Änderungen bis zum 30. Juni 2022 ausgedehnt. Auf kommunaler Ebene ist laut konsolidierter Fassung des Vergabeerlasses vom 7. April 2020 unter anderem eine freihändige Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro möglich. Für Liefer- und Dienstleistung gilt unter anderem: Tragen sie zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei, ist ein Direktauftrag bis zum EU-Schwellenwert zulässig.

Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten die höheren Wertgrenzen bis zum 30. Juni weiter. Das Land erklärt, dass es sich um „Kann“-Bestimmungen handelt, und mahnt weiterhin Sorgfalt bei der Vergabe an. Detailliert hat der Vergabeblog die geltenden Wertgrenzen für NRW zusammengestellt.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verlängert die „Regelungen für vereinfachte Vergabeverfahren von Land, Kommunen und kommunalen Unternehmen“ bis Ende 2022. Das bedeutet hier zum Beispiel, dass Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro und Bauleistungen bis 10.000 Euro direkt beauftragt werden können.

Quellen:

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