Um zukünftig Abfragen im bundesweiten Wettbewerbsregister vornehmen zu können, ist für die abfrageberechtigten öffentlichen Auftraggeber eine Registrierung erforderlich. Die Anträge können über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder neuerdings auch über ein De-Mail-Konto gestellt werden. Auch De-Mail-Dienste ermöglichen einen vertraulichen und sicheren Geschäftsverkehr. Versand und Empfang von De-Mails können darüber hinaus rechtswirksam nachgewiesen werden.
Informationen zu Wirtschaftsdelikten
Im Wettbewerbsregister werden Informationen zu Wirtschaftsdelikten von Unternehmen gesammelt, die zu einem Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren führen können. Die Betriebe haben die Möglichkeit, auf Fehler aufmerksam zu machen und eine vorzeitige Löschung der Einträge zu beantragen.
Im ersten Schritt geht es jedoch darum, den Abfrageprozess vorzubereiten. Nach wie vor läuft die Registrierungsphase für die Abfrageberechtigten. Die Abfragepflicht bei bestimmten Auftragswerten soll dann ab dem 1. Juni 2022 anwendbar sein. Schon ab dem 1. Dezember kann das Bundeskartellamt, bei dem das Register angesiedelt ist, auf Ersuch die Möglichkeit zur Abfrage eröffnen.
Quellen
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