Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um unsere Systeme zu nutzen und Ausschreibungen zu veröffentlichen. Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen. Gerne dürfen Sie sich auch bei weiteren Fragen an uns wenden.
Wie veröffentliche ich beim Staatsanzeiger?
Übergeben Sie uns Ihre Bekanntmachungen per E-Mail (s.u.). Eine bequemere Übertragungsmöglichkeit erfolgt über unsere Online-Anwendung Vergabestellen-Portal oder unsere Lösungen zur elektronischen Vergabe (eVergabe). Bei Nutzung dieser Systeme können Sie uns auch die Vergabeunterlagen übergeben. Wir übernehmen gerne auch die Versand-Abwicklung.
Wo erscheint meine Bekanntmachung und wann?
Von Vergabestellen aus Baden-Württemberg veröffentlichen wird die Bekanntmachung im Landesausschreibungsblatt und – ohne Mehrkosten – online unter Vergabe24. Das Landesausschreibungsblatt erscheint einmal wöchentlich. Unter Vergabe24 sind die Bekanntmachungen und, sofern Sie uns diese übergeben haben, die Vergabeunterlagen schon einen Tag vorher abrufbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle die Bekanntmachungen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Details hierzu lesen Sie unter White label.
Vergabestellen aus allen anderen Bundesländern bieten wir die Online-Veröffentlichung der Bekanntmachungen (gerne auch mit Vergabeunterlagen) auf den jeweiligen Landes-Vergabeplattformen an, wie beispielsweise in Hessen die HAD, oder auf ihrer eigenen Website über unsere White label-Lösung.
Wann ist der Anzeigenschluss?
Der Anzeigenschluss für die Entgegennahme von Bekanntmachungen ist i.d.R. mittwochs 15:00 Uhr. Ihre Bekanntmachung wird dann am folgenden Tag unter www.Vergabe24.de veröffentlicht und i.d.R. freitags im Landesausschreibungsblatt. Alle Termine finden Sie in unserem Kalender Erscheinungstermine.
Welche Angaben müssen in der Bekanntmachung enthalten sein?
1. Vergabestelle inkl. Kontaktdaten
2. Art und Ort der Maßnahme mit Ausführungszeitraum
3. Gewerke, Massen
4. Ort und Datum der Submission
5. Bezug und Preise der Vergabeunterlagen
Was kostet die Veröffentlichung?
Der Preis für die Veröffentlichung im Landesausschreibungsblatt richtet sich nach den derzeit gültigen Anzeigen-Preisliste; die Veröffentlichung unter Vergabe24 ist in diesem Preis enthalten. Die reine Online-Veröffentlichung unter „Vergabe24“ kostet 150 Euro pro Bekanntmachung bei öffentlichen oder offenen Verfahren.
Die Kosten zur Veröffentlichung in anderen Medien erfahren Sie auf Anfrage.
Sie wollen Ihre Bekanntmachungen auch auf Ihrer oder einer anderen Internetseite veröffentlichen, aber keinen Aufwand damit haben? So lässt sich das realisieren.
Wenn Sie unsere Systeme nutzen, können Sie Ihre Ausschreibungen ohne Aufwand auf Ihrer Internetseite oder einer anderen Vergabeplattform integrieren. Unsere White Label-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit. Sie können Ihren Bietern so auf einfachem Weg Ihre Ausschreibungen auf der von Ihnen gewünschten Webseite anbieten - samt Zugang zu den Vergabeunterlagen und Teilnahme der eVergabe.
Wie kann ich bei der Veröffentlichung Geld sparen?
Vergabestellen, die uns alle öffentlichen Bekanntmachungen übergeben, sparen nach Unterzeichnung unserer Rahmenvereinbarung 20% der Veröffentlichungskosten. Einen 50% günstigeren Preis erhalten Sie bei der zusätzlichen Übergabe der Vergabeunterlagen; 55% erhalten Sie bei der Übermittlung der Vergaben über unsere eVergabe-Systeme.
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Wie können beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen veröffentlicht werden?
Über unsere Anwendungen können Sie auf einfachem Weg eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung veröffentlichen. Die Veröffentlichung kostet pro Bekanntmachung 15 Euro. Außerdem fallen einmalige Registrierungskosten von 10 Euro an.
Hier können Sie Ihren Zugang bestellen.
Wie können vergebene Aufträge veröffentlicht werden? Was kosten diese?
Über uns können Sie über einen einfachen Weg vergebene Aufträge veröffentlichen. Diese erscheinen dann ausschließlich unter www.service-bw.de sowie www.Vergabe24.de. Die Veröffentlichung kostet pro Bekanntmachung 15 Euro. Außerdem fallen einmalige Registrierungskosten von 10 Euro an.
Hier können Sie Ihren Zugang beantragen.
An wen kann ich mich zum Veröffentlichen von Ausschreibungen wenden?
Wenden Sie sich bitte an unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers unter Telefon 07 11.6 66 01-477.
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.
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