Neben der Veröffentlichung Ihrer Bekanntmachung im Landesausschreibungsblatt und unter Vergabe24 können Ihre Bekanntmachungen auch auf Ihrer Internetseite zum Abruf bereit stehen.
Vorraussetzung ist die Nutzung unserer eVergabe-Lösungen. Über eine einmalig einzurichtenden Schnittstelle von uns zu Ihrer Internetseite werden Ihre freigegebenen Bekanntmachungen auf Ihrer Seite angezeigt. Ohne Aufwand für Sie!
Sie möchten eine eigene Internetseite für die elektronische Vergabe einrichten? Oder haben sich vielleicht auch mit weiteren Vergabestellen in Ihrer Region zusammengeschlossen, dann können wir Ihnen eine eigene Vergabeplattform einrichten.
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.