STUTTGART. Einstimmig hat der Landtag das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs“ verabschiedet, um Corona-bedingte Ausfälle abzufedern.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte in der Zweiten Lesung, in der harten Lock-down-Phase habe es 90 bis 95 Prozent Rückgang bei der Zahl der Fahrgäste gegeben. Inzwischen seien die Unternehmen wieder bei 40 bis 60 Prozent, wobei der ländliche Raum noch besonders leide. Auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn nähmen die Fahrgastzahlen nur sukzessive zu. Deshalb seien die Hilfen des Landes notwendig und richtig.
„Das Land überweist auf Grundlage des ÖPNV-Gesetzes jährlich 200 Millionen Euro an Stadt- und Landkreise zum Ausgleich von Rabatten für Schülerkarten“, erläuterte Sabine Hartmann-Müller (CDU). Diese Mittel würden schrittweise bis 2023 auf 250 Millionen Euro angehoben. „Nicht nur, aber besonders auch im ländlichen Raum sind diese Gelder zu einer zentralen Grundfinanzierung im ÖPNV geworden“, so die CDU-Abgeordnete, "und vor allem hier ist die Wucht der Corona-Folgen auch gewaltig.“ In der Regel erhielten die kommunalen Aufgabenträger eine hälftige Auszahlung zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres, „aber dieses Jahr erhalten sie vorgezogen zum 1. Juli bereits 25 Prozent.“
Mehr aus dem Landtag vom 24. und 25. Juni 2020
Elke Zimmer (Grüne) hob die "unverschuldete Notsituation“ hervor und die Bemühungen der Unternehmen, „auch in Krisenzeiten mit aller Kraft ein Angebot an Bussen und Bahnen aufrechtzuerhalten“. Für die SPD-Fraktion begrüßte Gerhard Kleinböck die Initiative der Regierungsfraktionen, denn das einmalige Vorziehen der Auszahlungszeitpunkte leiste den gewünschten Beitrag, „um die Unternehmen nicht in Liquiditätsprobleme zu bringen und – so hoffen wir wenigstens – auf diesem Wege Insolvenzen zu vermeiden“. Das Programm, ergänzt durch diesen ÖPNV-Rettungsschirm, mache Hoffnung auf ein wirtschaftliches Überleben in dieser Pandemie.
Von einem pragmatischen Vorgehen sprach Hans Peter Strauch (AfD). Und Jochen Haußmann (FDP) forderte „die Aufgabenträger auf, die Mittel auch tatsächlich weiterzureichen und nicht irgendwelche Reserven einzubehalten, so dass die Verkehrsbetriebe die Mittel vollumfänglich erhalten“.
Ziel des Gesetzes ist, wie es im Text heißt, „die Sicherstellung einer temporär erforderlichen vorzeitigen Liquiditätsausstattung aller Aufgabenträger, um negative Auswirkungen auf das Angebot im ÖPNV durch die Corona-Krise zu vermeiden". Hermann schlug auch den Bogen zu den aktuellen Lockerungen: „Die öffentlichen Verkehrsmittel sind keine Virenschleudern, sondern sie sind sauber, sie werden deutlich häufiger als vorher an den entscheidenden Stellen gereinigt.“ Dfesthalten, dass die Regeln der Hygiene von den Unternehmen und den Fahrgeästen eingehalten worden sind. Gerade das ermögliche den Betrieb wieder hochzufahren.