STUTTGART. Der Landtag hat an in zweiter Lesung mit den Stimmen von Grünen und CDU die Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes des Landes beschlossen. Eingeführt wird damit ein Zwischenziel für 2030 mit einer Treibhausgasreduzierung um mindestens 42 Prozent gegenüber dem Jahr 1990. „Dieses Klimaschutzgesetz ist bundesweit führend“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Kein anderes Bundesland habe bislang eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude oder eine verpflichtende Wärmeplanung für Kommunen ab 20 000 Einwohnern.
Daniel Renkonen (Grüne) sprach von einem starken Bekenntnis zum Klimaschutz in Baden-Württemberg. Die Treibhausgas-Reduzierung bis 2030 um mindestens 42 Prozent sei ein Zwischenziel, kein Endziel. Er hob die Bedeutung der Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude hervor. Dadurch würden nach Berechnungen von Wissenschaftlern pro Jahr 100 Megawatt Strom zusätzlich erzeugt werden. Als Vergleich nannte er das inzwischen weitgehend abgebaute Kernkraftwerk Obrigheim, das eine Leistung von 300 Megawatt gehabt hätte.
Paul Nemeth (CDU) sagte, die CDU habe schon 2013 in der Opposition dem Klimaschutzgesetz zugestimmt. Nun werde es fortgeschrieben. Das sei ein guter Tag für Baden-Württemberg. Das Gesetz sei progressiv, nachhaltig und modern. Bei der kommunalen Wärmeplanung sprach er sich – was auch Minister Untersteller ankündigte – für ein Förderprogramm für Kommunen unter 20 000 Einwohnern aus. Besonders hob er auch die Einrichtung einer Klimaschutzstiftung hervor, über die künftig Dienstreisekosten des Landes kompensiert werden sollen. Der Vorschlag für eine solche Stifung stammte ursprünglich von dem CDU-Abgeordneten Claus Paal.
Auch die SPD sieht beim Klimawandel dringenden Handlungsbedarf. Gabi Rolland gingen die geplanten Änderungen allerdings nicht weit genug. Sie forderte für ihre Fraktion unter anderem eine Ausweitung der PV-Pflicht auf Wohngebäude, eine verpflichtende Wärmeplanung für alle Kommunen und eine sektorspezifische CO2-Bilanz für die Landesministerien.
Daniel Karrais (FDP) sprach bei den Reisekosten von einer Überkompensation zugunsten einer Stiftung. Das gehe zu Lasten von Dienstreisen, etwa in der Wissenschaft. Diese sollte man nicht durch zusätzliche Abgaben zu den bereits existierenden erschweren. Er machte klar, dass seine Fraktion zu den Klimazielen von Paris steht. Doch es brauche eine europäische oder mindestens eine nationale Lösung, keine regionalen Alleingänge. Zudem verwies er darauf, dass in der EU vergangene Woche bereits strengere Vorgaben für den Klimaschutz ins Spiel gebracht worden seien. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte von einer CO2-Reduktion von 55 Prozent bis 2030 gesprochen. „Was wir heute hier beraten ist ein Zwischenschritt in Richtung 2030“, sagte Umweltminister Untersteller. Wenn die Vorschläge aus Brüssel so kommen sollten, müsse auch im Land angehoben werden.
Für die AfD lehten Klaus-Günther Voigtmann die Novelle des Klimaschutzgesetzes ab. Er verwies auf die Sachverständigenanhörung, bei der es fundamentale Kritik am dem Gesetzentwurf gegeben hätte. Doch die Kritik hätte keine Konsequenzen gehabt.
Weitere Debatten vom 14. Und 15. Oktober 2020