STUTTGART. Das Ermittlungsverfahren gegen Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ist nach §153 a, 1, 1 der StPO endgültig eingestellt worden. Dies berichtete Justizminister Guido Wolf (CDU) am Donnerstag in der Fragestunde des Stuttgarter Landtags.
Es gebe keine weiteren Auflagen und Weisungen für den Sozialminister. Bereits Mitte September hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen gegen Lucha eingestellt. Der Minister hatte sich zweimal vom Kabarettisten Christoph Sonntag zum Abendessen einladen lassen, Sonntag hatte die Essen bezahlt. Lucha, der die Einladungen als „großen Fehler“ bezeichnet hatte, musste 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte geprüft, inwieweit die Abendessen in Verbindung mit der möglichen Verlängerung eines vom Sozialministeriums geförderten Demokratieprojektes des Kabarettisten standen.