STUTTGART. Bildaufnahmen von Teilnehmern an Demonstrationen stellen nicht grundsätzlich eine Gefährdung der Aufgenommenen dar. Darauf wies Innen-Staatssekretär Winfried Klenk (CDU) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags in Stuttgart hin.
Deshalb würden solche Aufnahmen auch nicht unter Strafe gestellt. Im Einzelfall könnten sie jedoch als einen Eingriff ins Recht am eigenen Bild bedeuten. Auch missbräuchliche Verwendung von Fotos und Filmen könnten eine Straftat darstellen. Für die Polizei bestehe bei Aufnahmen keine Pflicht zum Einschreiten. Sie werde nur auf Antrag tätig. Dabei könnten auch die Personalien der Filmenden festgestellt werden.