Stuttgart. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg eine völlig eigene Landesgrundsteuer auf den Weg gebracht. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sprach von einem historischen Tag, weil zu erstem Mal überhaupt ein Landessteuergesetz in einem Parlament behandelt werde. Die Vorlage sei „mutig, innovativ einfach und transparent“, so Sitzmann, die für das Bodenwert-Modell warb, auf das sich die Koalition geeinigt habe. Nicht zuletzt, weil dem die kommunalen Landesverbände zustimmen: „Sie stehen ganz und gar hinter unserem Vorschlag“.
Mit der Reform werde keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt. Am Ende obliege es aber den Gemeinden, auf Gesamtverschiebungen durch die Anpassung ihrer Hebesätze zu reagieren. Die kommunalen Landesverbände, erklärte Sitzmann, hätten sich zur Aufkommensneutralität verpflichtet. Die Finanzministerin sprach von einem „krönenden Abschluss“.
Die finanzpolitische Sprecherin Thekla Walker (Grüne) nannte als Kriterien für die Neuregelung unter anderem Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit im Hinblick auf Flächennutzung und dass der Verwaltungsaufwand klein bleibe. Die Berechnung sei für die Grundstückseigentümer transparent und verständlich, und „wir können mit unserem grünen Modell positive Effekte beim Wohnungsbau erreichen“. Walker verwies darauf, dass überwiegend zum Wohnen genutzte Grundstücke weniger Steuern kosten: „Dies dient der Förderung des Grundbedürfnisses Wohnen, das gerade in Zeiten einer angespannten Wohnraumsituation eine besondere Rolle spielt.“ Kein Verständnis zeigte die Böblinger Abgeordnete für die Debatten über Belastungsverschiebungen. Denn das Bundesverfassungsgericht sei ja gerade zu dem Schluss gekommen, dass die Belastungen durch die Grundsteuer ungerecht verteilt sind.
Auch Tobias Wald (CDU) ging auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein, dass diesen neuen baden-württembergischen Weg ermöglich habe. Ziel sei eine Neuregelung auf Basis von nachvollziehbaren Kriterien. Wald nahm für seine Fraktion in Anspruch, dass sie genau solch ein Modell auf durchsetzen konnte. Für die Grundsteuer A – sie betrifft landwirtschaftlich genutzte Grundstücke - gelte weiterhin Bundesrecht. Für die Grundsteuer B die Grundstückfläche und der Bodenrichtwert. „Vor allem die Unterstützung der kommunalen Familie war für uns von großer Bedeutung“, so der Baden-Badener Abgeordnete.
Weitere Debatten vom 14. Und 15. Oktober 2020
Für die SPD-Fraktion machte sich ihr Finanzexperte Peter Hofelich die Kritik des Bundes der Steuerzahler am grün-schwarzen Gesetzentwurf zu eigen: „Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken des Steuerzahlerbundes und mahnen an, dass die Landesregierung bis heute noch keine nachvollziehbaren Berechnungen geliefert hat, weshalb sie sich gerade für dieses Modell entschieden hat.“ Mit diesem Gesetz werde es gerade für Hausbesitzer ganz erhebliche Mehrbelastungen geben. Und das verheimliche die Regierung. Er erwarte, dass „die wirkliche Diskussion“ erst stattfindet, wenn das der Öffentlichkeit klar wird. Die SPD hätte eine Übernahme der Bundesregelungen bevorzugt: „Die Länderöffnungsklausel ist Kropf-unnötig, denn sie sorgt für mehr Ungerechtigkeit, sorgt für höhere Verwaltungsbelastung bei den Kommunen und kostet das Land für die Berechnung und Programmierung mehrere Millionen Euro.“ Alleine in diesem Haushalt seien dafür bereits 150 neue Stellen geschaffen, welche bis 2024 auf 500 aufgebaut werden sollen. Und das sei „angesichts der verfassungsrechtlichen Zweifel unverantwortliches Regierungshandeln“.
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, begrüßte dagegen, dass Baden-Württemberg die neue Öffnungsklausel des Grundgesetzes genutzt habe. Tatsächlich sei das Modell „recht einfach und verursacht so für das Land geringere Kosten als andere Vorschläge“. Leider hätten Grüne und CDU die Gelegenheit aber nicht genutzt, um den unnötigen Bezug auf den Verkehrswert der Grundstücke zu vermeiden: „Denn je höher dieser ist, desto höher wird die neue Grundsteuer ausfallen.“
99 Prozent der Steuerpflichtigen würden den Wert der Grundstücke aber gar nicht realisieren. Damit komme es zu einer Substanzbesteuerung, „die auf eine fehlende Leistungsfähigkeit der Eigentümer oder Mieter keinerlei Rücksicht nimmt“. Es verwundere schon, wie hier „insbesondere die CDU eine Vermögensteuer durch die Hintertür vorschlägt“. Ein Flächenmodell sei auch deshalb möglich und geboten.
Rüdiger Klos (AfD) nutzte die Gelegenheit zu Ausführungen über Steuer insgesamt, über die Steuerungsfunktion von Steuer, über „Abkassieren“ und die Abschaffung von Bargeld. Die AfD wollte aber keinen gläsernen Bürger. Die Grundsteuer sei absurd, was jeder erkennen könne, der vorurteilsfrei darüber nachdenke. Die Regierung stehe mit ihrer sozialistischen Enteignungsidee nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.