Landtag verweist Novelle des Straßengesetzes an Verkehrsausschuss

15.10.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Ohne Aussprache hat der Landtag die Novelle des Straßengesetztes an den Verkehrsausschuss verwiesen. Die ist notwendig, weil im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Jahr 2017 festgelegt wurde, die Bundesautobahnen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 aus dem System der Auftragsverwaltung der Länder herauszulösen und in Bundesverwaltung zu überführen.

Der Bund übernimmt ab diesem Zeitpunkt die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen. „Dadurch ergibt sich in der Folge die Notwendigkeit, das Straßengesetz Baden-Württemberg an die neue gesetzliche Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Bundesautobahnen anzupassen“, heißt es in der Begründung.

Ein weiteres Ziel sei, eine Neuverteilung von Flächen, um umweltfreundlichen Mobilitätsformen im öffentlichen Straßenraum mehr Raum zu geben. Zugleich müsse die Leistungsfähigkeit der Straßeninfrastruktur – nicht zuletzt im Hinblick auf die Bedürfnisse der ansässigen Wirtschaft – gesichert bleiben. Außerdem sieht die Novelle die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor.

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