Besoldung: Grün-Schwarz kommt Forderungen des Beamtenbunds entgegen

15.10.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) titelt in der neuesten Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift: „Herbstzeit ist Erntezeit – Landesbesoldungsgesetz auf der Zielgeraden“. Und in der Tat hat der Landtag am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das vielen Kritikpunkten des BBW Rechnung trägt.

Die Besoldung in den beiden unteren Besoldungsgruppen steigt. Mehr Geld bekommen auch einige Chefs von Polizeirevieren und Rektoren in Grund- und Realschulen. Beamtengatten und -gattinnen dürfen wieder mehr verdienen, ohne aus der Beihilfe zu fallen. Strafvollzugsbeamte finden Zugang zur freien Heilfürsorge, die bislang Polizisten vorbehalten war.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) sprach von einem „weiteren Zeichen der Wertschätzung“ für die Beamten. So bleibe das Land als Arbeitgeber attraktiv.

SPD für Lebensarbeitszeitkonto

Das ist der mitregierenden CDU jedoch nicht genug. Tobias Wald kündigte an, alle Verschlechterungen aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 zu streichen. Der „Sündenfall des roten Finanzministers Nils Schmid“ müsse korrigiert werden. Nach wie vor müssen Beamte, die seit 2013 im Staatsdienst sind, vergleichsweise hohe Beiträge für die private Krankenversicherung bezahlen, weil das Land für sie im Alter nur 50 Prozent der Krankheitskosten übernimmt.

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Ein anderes Anliegen teilt Wald mit Rainer Stickelberger (SPD): Beide wollen ein Lebensarbeitszeitkonto für die Beamten. Der Sozialdemokrat fordert außerdem mehr Homeoffice und Kinderbetreuung. Rudi Fischer (FDP) kritisierte, dass das Land den niedrigsten Beihilfesatz und die längsten Arbeitszeiten aller Länder habe. Grün-Schwarz habe die von Grün-Rot beschlossenen Verschlechterungen nur auf Druck zurückgenommen. Das Bundesverfassungsgericht habe der Landesregierung „Feuer unter dem Hintern gemacht“.

Kein Verständnis für die Verbesserungen für die Beamten in diesen Zeiten äußerte Rainer Podeswa (AfD). Seine Fraktion würde unter anderen Umständen diesem „sehr sinnvollen Gesetz“ zustimmen. In der Pandemie könne es jedoch nicht darum gehen, einem Personenkreis zu helfen, der einen sicheren Arbeitsplatz habe. Der Landtag verabschiedete die Novelle zum Landesbesoldungsgesetz gegen die Stimmen der AfD.


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Titelbild Staatsanzeiger