Beratungen zu neuen Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

12.11.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Ohne Aussprache hat der Landtag das „Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Ziel der Novelle ist es, bundesrechtliche Veränderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Landesebene nachzuvollziehen und die Verfahren in der Zuständigkeit des Landes weiterzuentwickeln. Außerdem sind Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung notwendig.

Der Bund hat verkürzte Fachkräfteverfahren nach dem Aufenthaltsgesetzes ermöglicht. „Außerdem wird für reglementierte Berufe die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit geschaffen und die Statistik angepasst“, heißt es in der Zielsetzung des Gesetzes weiter. Artikel 2 führe die Ausstellung eines Beratungsnachweises ins Anerkennungsberatungsgesetz ein, "der gegenüber der zuständigen Stelle als Glaubhaftmachung der Erwerbstätigkeitsabsicht in Baden-Württemberg dient". Darüber hinaus würden Anpassungen für Pflege- und Heilberufe vorgenommen und die verkürzten Verfahrensfristen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt.

Alle Debatten vom 11. Und 12. November 2020


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger