Auf EU-Ebene soll ein neues Instrument zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) in Kraft treten. Es geht darum, den europäischen Unternehmen mehr Möglichkeiten zu eröffnen, an öffentliche Aufträge aus Drittstaaten zu kommen. Das IPI wurde von der Kommission erstmals 2012 vorgeschlagen.
Die EU-Kommission bezeichnet ihren Markt als einen, der „zu den größten und zugänglichsten in der Welt“ gehört. Allerdings würden viele der wichtigsten Handelspartner auf ihren eigenen Märkten restriktive Praktiken anwenden und so EU-Unternehmen diskriminieren.
Im Zweifel Wettbewerbsvorteile schaffen
Hier setzt das „International Procurement Instrument“ an. Danach kann die EU im Falle von mutmaßlichen Marktbeschränkungen Untersuchungen anstrengen, Konsultationen aufnehmen und im Zweifel eigene Marktbeschränkungen für Unternehmen aus Drittstaaten einführen.
Dies könnte geschehen über eine unterschiedliche Bewertung oder gar einem Ausschluss bestimmter Angebote. Damit hätten dann EU-Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Gedacht sind diese Maßnahmen als das letzte Mittel, und sie sollen flankiert werden durch Konsultationen über die Öffnung des Marktes mit dem betroffenen Land. Die Kommission weist darauf hin, dass bestehende Verpflichtungen, auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und bilateraler Handelsabkommen, von diesem Instrument unberührt bleiben.
Quelle
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.
Abonnieren Sie jetzt den Vergabebrief und informieren Sie sich regelmäßig über Neuerungen zum Thema Vergabe!