Auf Basis des General Procurement Aggreements (GPA) passt die Europäische Union alle zwei Jahre die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge an. Die neuen, nur leicht veränderten Grenzen gelten ab dem 1. Januar 2022. Sie sind immer ohne die nationale Umsatzsteuer, also „netto“ zu verstehen.
Bei klassischen Bauleistungen gilt nach dem Jahreswechsel ein Schwellenwert von 5.382.000 Euro (vorher 5.350.000 Euro). Bei Liefer- und Dienstleistungen hat er sich um jeweils 1.000 Euro auf 140.000 Euro bei zentralen Regierungsbehörden und auf 215.000 bei den übrigen öffentlichen Auftraggebern erhöht.
Im Sektorenbereich und bei Verteidigung und Sicherheit ändert sich der Schwellenwert für Bauleistungen analog zur klassischen Richtlinie – also auf 5.382.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungen erhöht er sich von 428.000 auf 431.000 Euro. Für Konzessionen gilt ab Januar ebenfalls ein Schwellenwert von 5.382.000 statt 5.350.000 Euro.
Die Verordnungen, mit denen die entsprechenden Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2009/81/EG, 2014/25/EU geändert werden, sind am 10. November im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht worden.
Quellen
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