Vergaben, die in das Auswahl- und das Zuschlagsverfahren aufgeteilt werden, werden als zweistufige Vergaben bezeichnet. Im Auswahlverfahren wird der Kreis der potentiellen Bieter durch einen Teilnahmewettbewerb eingeschränkt. Hier wird der Bieter aufgefordert einen Teilnahmeantrag auszufüllen und zu übermitteln. Anhand dieser Eignungskriterien wird im Anschluss die Eignung der Bieter geprüft und eine Auswahl an infrage kommender Bieter getroffen. Im Zuschlagsverfahren werden die ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anschließend werden alle Angebote geprüft und der Zuschlag wird erteilt.
Das zweistufigen Vergabeverfahren findet bei folgenden Vergabearten Anwendung:
National:
Europäisch: