Vergabelexikon
Bedarfsposition

Bedarfspositionen (auch Eventualpositionen genannt) sind Positionen im Leistungsverzeichnis, deren Beauftragung zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber noch nicht feststehen und der Auftraggeber daher unter einen Vorbehalt stellt. Die Erbringung der Bedarfspositionen kann daher im Bedarfsfall zusätzlich zur Beauftragung kommen. Bedarfspositionen sind bei Vergabeverfahren nur eingeschränkt zulässig.


vgl. Alternativleistung
vgl. Grundpositionen
vgl. Wahlpositionen

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