Fällt bei einem Verfahren die Eignungsprüfung sowie die Angebotsbewertung zeitlich zusammen, so wird dies als ein einstufiges Vergabeverfahren bezeichnet. Folglich können keine Einschränkungen des Bieterkreises durch den Auftraggeber im Vorfeld vorgenommen werden.
Das einstufige Vergabeverfahren findet Anwendung bei Öffentlichen Ausschreibungen und über den EU-Schwellenwerten bei dem Offenen Verfahren.