Mit der elektronischen Signatur werden elektronische Dokumente rechtssicher unterschrieben und ersetzen so die handgeschriebene Unterschrift. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese von einer geprüften Zertifizierungsstelle, dem sog. Trustcenter, ausgegeben werden und dadurch bestimmten Sicherheitsanforderungen entspricht. Darüber hinaus identifizieren die elektronische Signatur Sie als Urheber eines Dokuments und zeigt, ob nach dem signieren und übermitteln des Dokuments noch Änderungen vorgenommen wurden.
Im Vergaberecht unterscheidet man zwischen der „Fortgeschrittenen elektronischen Signatur“ und der „Qualifizierten elektronischen Signatur“. Hier entscheidet meist die Vergabestelle, welche Signatur einzusetzen ist.
vgl. fortgeschrittene elektronische Signatur
vgl. qualifizierte elektronische Signatur