Die EU-Vergaberichtlinien enthalten die wesentlichen materiellen Vergaberegeln, wie z.B. Auftraggeberbegriff, Bekanntmachungspflichten und Vergabeverfahren. Darüber hinaus enthalten sie die prozessualen Mindestanforderungen hinsichtlich der in den Mitgliedstaaten einzurichtenden Nachprüfungsorgane.
Grundsätzlich bedürfen die EU-Vergaberichtlinien der Umsetzung ins nationale Recht durch die Mitgliedstaaten.