Vergabelexikon
Fakultative Ausschlusskriterien

Der öffentliche Auftraggeber hat die Möglichkeit Bieter bei laufenden Insolvenzverfahren, Auflösung des Unternehmens oder aus ähnlichen Gründen vom Angebot auszuschließen. Dies liegt in seinem Ermessen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Auftraggeber in seiner Vergabebekanntmachung Nachweise  zu diesen Sachverhalten gefordert hat, ist der Ausschluss nicht möglich.

vgl. zwingende Ausschlusskriterien
vgl. Selbstreinigung

Schulungen/Termine

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