Um elektronische Angebote zu übermitteln, ist mindestens die „fortgeschrittene Signatur“ nötig. Deren Signaturschlüssel wird einmalig erstellt. Vertrauenswürdige Instanzen (Trustecenter) erstellen die fortgeschrittene Signatur und schalten diese im Verzeichnisdienst des Trustcenters frei, nachdem die persönlichen Daten des Antragsstellers (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Ausweiskopie) überprüft wurden. Um der Anforderung des Gesetzes (Schriftform auf Papier nach § 126 BGB) zu genügen, muss die fortgeschrittene auch eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz sein.
vgl. elektronische Signatur
vgl. Signaturgesetz
vgl. qualifizierte elektronische Signatur
Hier finden Sie weitere Informationen zu der elektronischen Signatur und den einzelnen Trustcentern.