Vergabelexikon
Freihändige Vergabe

Wenn Aufträge ohne ein förmliches Verfahren vergeben werden, da der Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte liegt, spricht man von einer freihändigen Vergabe. Das Verfahren kann, wie bei der beschränkten Ausschreibung, ein- und zweistufig durchgeführt werden. In der ersten Stufe ermittelt der Auftraggeber geeignete Bieter durch einen sog. öffentlichen Teilnahmewettbewerb und fordert diese in der zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebots auf. Unternehmen können bei diesem Verfahren auch per Telefon zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Zahl der Bieter bestimmt der Auftraggeber, dabei soll die Anzahl bei VOB-Verfahren jedoch nicht unter 3 liegen.

Die freihändige Vergabe soll nur in Ausnahmefällen angewendet werden: etwa bei dringenden Leistungen im Eilfall, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.

Bei der freihändigen Vergabe handelt es sich um ein wenig formstrenges Verfahren, da hier Verhandlungen möglich sind. Es kann in Ausnahmefällen auch einstufig durchgeführt werden. Oberhalb der EU-Schwellenwerte spricht man bei der freihändigen Vergabe von einem sog. Verhandlungsverfahren.


vgl. Verhandlungsverfahren

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.