Ein Generalübernehmer kann sich für eine Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bewerben, übernimmt dann aber lediglich die Organisation, Planung und Koordination eines Bauauftrags. Die eigentlichen Bauleistungen werden an Subunternehmer vergeben.
vgl. Generalunternehmer
vgl. Nachunternehmer