Vergabelexikon
Generalunternehmer

Der Generalunternehmer übernimmt im Gegensatz zu einem Generalübernehmer wesentliche Bauleistungen selbst. Nur zusätzliche Bauarbeiten werden an Subunternehmer übertragen, die diese Leistung erbringen können.


vgl. Generalübernehmer
vgl. Nachunternehmer

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