Grundpositionen sind die Standardleistungen in einem Leistungsverzeichnis. Diese muss der Auftragnehmer zwingend erfüllen. Zusätzlich können vom Auftraggeber noch Alternativ- oder Wahlpositionen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden.
vgl. Alternativleistung
vgl. Bedarfsposition
vgl. Wahlposition
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