Die Innovationspartnerschaft ist gemäß § 119 Abs. 7 GWB ein neues Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte. Dieses Verfahren dient der Entwicklung und dem anschließenden Erwerb innovativer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen, deren Bedarf nicht durch bereits auf dem Markt existierende Lösungen befriedigt werden kann. Dadurch ermöglicht sie öffentlichen Auftraggebern, eine langfristige Innovationspartnerschaft mit einem oder mehreren Partnern für die Entwicklung und den anschließenden Erwerb neuer, innovativer Leistungen zu gründen. Dadurch ist kein getrenntes Vergabeverfahren für den Kauf erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass für solche innovativen Leistungen die vereinbarten Leistungs- und Kostenniveaus eingehalten werden können.
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