Vergabelexikon
Kartellvergaberecht

Das europäische Kartellvergaberecht wird bei der Vergabe oberhalb der europäischen Schwellenwerte wirksam. Es soll monopolistische Strukturen und unzulässige Abreden unterbinden. Im deutschen Recht entspricht dem Kartellvergaberecht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

 

 

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