Die Leistungsbeschreibung beschreibt den zu beschaffenden Gegenstand des Vergabeverfahrens und ist Grundlage zur Angebotskalkulation für Bieter. Das Vergaberecht sieht vor, dass die Leistungen eindeutig und so erschöpfend beschrieben werden müssen, dass alle Bieter diese im gleichen Sinn verstehen und die Angebote miteinander verglichen werden können.
Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist entweder das Leistungsverzeichnis oder das Leistungsprogramm. Häufiger findet jedoch die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Anwendung.
vgl. Funktionale Leistungsbeschreibung
vgl. Leistungsverzeichnis