In einer Mischkalkulation werden nicht die tatsächlichen Verkaufspreise aufgeführt, sondern strategische Preise. Wünscht der Auftraggeber die Aufführung aller Einzelpreise, kann er Bieter, die sich nicht an diese Vorgabe halten, von der Vergabe ausschließen. Verweise wie „Die Kosten von xy sind in Position x enthalten“ sind dann nicht erlaubt. Deklariert der Anbieter eine Position als kostenlos, muss er dies ausführlich begründen.