Vergabelexikon
Parallelausschreibung

Um die Wirtschaftlichkeit zweier Vergaben bei einer zu erbringenden Leistung bzw. Beschaffung zu vergleichen, haben Auftraggeber die Möglichkeit, diese in verschiedenen Ausführungen (parallel) auszuschreiben. Hierbei soll jedoch nur eine der beiden Alternativen den Zuschlag erhalten. Dieses Verfahren bietet sich an, um die Vergabe an einen Generalunternehmer oder an mehrere Unternehmen als Teil- bzw. Fachlose zu vergleichen.

Voraussetzungen:

  • die Parallelausschreibung ist als solche für die Bieter erkennbar
  • die Parallelausschreibung dient nicht zur Markterkundung
  • die Parallelausschreibung führt nicht zu einem unzumutbaren Aufwand bei der Erstellung der Angebote

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