Vergabelexikon
Preisanfrage

Es ist grundsätzlich verboten Ausschreibungen zum Zwecke der Markterkundung durchzuführen. Der Auftraggeber kann jedoch im Vorfeld einer Ausschreibung, z.B. zur Schätzung des Auftragswertes, einen Überblick über die Waren und Dienstleistungen auf dem Markt einholen bzw. anfragen.

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.