Öffentliche Auftraggeber können sich im Vorfeld einer Vergabe von einem Unternehmen beraten lassen, welches über die entsprechende Fachkenntnis verfügt. Die Unterstützung des Unternehmens, dem Projektant, bei der Vorbereitung führt nicht zwingend dazu, dass der Projektant von der Beteiligung am Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass durch den Projektanten keine Verfälschung des Wettbewerbs erfolgt.