Die qualifizierte elektronische Signatur basiert gemäß § 2, Nr. 3 SigG auf der fortgeschrittenen elektronischen Signatur, kann jedoch nur mit einer sicheren Hardware und/oder Software (Signaturerstellungseinheit) erstellt werden. Dazu benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie eine Chipkarte und müssen als Unterzeichner ein spezielles Verfahren anwenden. Dieses muss bei der Signaturerstellung ein gültiges Zertifikat besitzen und die Echtheit der elektronischen Unterschrift bestätigt.
Weitere Informationen zu der digitalen Signatur finden Sie hier.