Rahmenvereinbarung sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Auftragnehmer vergeben kann, um die Rahmenbedingungen für spätere Einzelaufträge festzulegen. Darin enthalten sind der Preisrahmen und die ungefähre durchschnittliche Abnahmemenge. Nach § 103 Abs.5 GWB gelten für Rahmenvereinbarungen die gleichen Vorschriften wie für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.