Sektorenauftraggeber sind privatrechtliche Unternehmen, die im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung tätig sind. Haben diese monopolistische Strukturen und sind durch staatlichen Einfluss begründet, müssen auch sie vergaberechtliche Bestimmungen bei der Vergabe beachten und sich an die Sektorenverordnung (SektVO) halten.
vgl. Sektorenverordnung