Glossar
Unverhältnismäßiger Aufwand

Anstelle einer öffentlichen Ausschreibung ist auch eine beschränkte Ausschreibung möglich, wenn für den Auftraggeber ein ungewöhnlich hoher Aufwand anfällt.
Unverhältnismäßig ist dabei definiert als deutlich über dem erreichbaren Vorteil und über dem Wert der ausgeschriebenen Leistung.

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