Eine Verfügbarkeitserklärung legt schriftlich den Anspruch eines Unternehmens auf die Mitarbeiter und die technischen Mittel eines anderen Unternehmens fest. Das Unternehmen, das seine Ressourcen zur Verfügung stellt, wird als Nachunternehmer oder Subunternehmer bezeichnet. Kleine Bieter können so komplexere Aufträge erfüllen.