Vergabeverfahren werden entweder ein- oder zweistufig durchgeführt. Eine Unterscheidung ist ebenfalls danach möglich, ob Aufträge über oder unterhalb der Schwellenwerte vorliegen, also ob diese nach nationalem oder europäischem Recht zu behandeln sind. Da das Vergaberecht jedoch nur den äußeren Rahmen vorgibt, bleiben dem öffentlichen Auftraggeber noch verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung.
Hauptsächlich sind Vergabeverfahren öffentliche Ausschreibungen, beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben.