Glossar
Vergabeverordnung VgV

Die Vergabeverordnung ist eine Rechtsverordnung, deren Anwendungsbereich die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen, die nicht der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterfallen.

Bei Bauaufträge verweist die VgV zudem auf die VOB/A, 2. Abschnitt. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV übertragen worden. Die VOL/A, 2. Abschnitt und die VOF gibt es seit Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April 2016 nicht mehr. 

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